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Best of AGB

Hier mal eine Sammlung von Auszügen der AGBs der großen Plattformen.

Kurz gesagt: Mit der Nutzung dieser Dienste erteilst Du die Einwilligung zur vollständigen Verwertung Deiner Werke.

YouTube (Google)

YouTube ist berechtigt, alle Inhalte auf der Plattform zu monetarisieren und Anzeigen in Videos von Kanälen einzublenden, die nicht am YouTube-Partnerprogramm teilnehmen.

Facebook

Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest. Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.

WhatsApp (Facebook)

…, gewährst du WhatsApp eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke, Darstellung und Aufführung der Informationen (einschließlich der Inhalte), die du auf bzw. über unsere/n Dienste/n hochlädst, übermittelst, speicherst, sendest oder empfängst.

Twitch (Amazon)

…gewährst du Twitch und seinen Unterlizenznehmern das Recht, im gesetzlich zulässigen Ausmaß und für die laut geltendem Recht zulässige Dauer (auch unbegrenzt, sofern dies laut geltendem Recht möglich ist), (a) solche Benutzerinhalte (insbesondere u. a. Werbemaßnahmen und Vertrieb von allen oder Teilen der Twitch-Dienste (und davon derivative Werke)) in jeglicher Form, Format, Medium oder Medienkanälen, die jetzt bekannt sind oder später entwickelt oder entdeckt werden, zu nutzen, zu reproduzieren, zu ändern, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, derivative Werke davon zu erstellen, zu vertreiben, aufzuführen und darzustellen, und (b) den Namen, die Kennung, das Bild und die Stimme (oder andere biografische Informationen) zu nutzen, die du in Verbindung mit solchen Benutzerinhalten einreichst, wenn du über die Twitch-Dienste Benutzerinhalte einreichst, übermittelst, darstellst, aufführst, veröffentlichst oder speicherst. Sollten diese Benutzerinhalte Namen, Kennungen, Bilder oder Stimmaufzeichnungen (oder andere biografische Daten) von Dritten enthalten, so erklärst du hiermit, dass du über entsprechende Einverständniserklärungen bzw. Lizenzen verfügst, die dir die Nutzung dieser Inhalte gestatten und dass Twitch und seine Unterlizenznehmer diese in dem laut Nutzungsbedingungen zulässigen Ausmaß nutzen dürfen.

Tik-Tok (ByteDance)

…uns und unseren verbundenen Unternehmen oder Vertretern, Dienstleistern, Partnern und anderen verbundenen Dritten eine bedingungslose, unwiderrufliche, nicht ausschließliche, gebührenfreie, vollständig übertragbare (einschließlich einer Unterlizenzierung), unbefristete, weltweite Lizenz zur Nutzung, Änderung, Anpassung, Vervielfältigung, Erstellung von abgeleiteten Werken, Veröffentlichung und/oder Übermittlung und/oder Verbreitung Ihrer Nutzerinhalte, sowie zur Ermächtigung anderer Nutzer der Dienste und Dritter, diese Nutzerinhalte zu betrachten, darauf zuzugreifen, diese zu nutzen, herunterzuladen, zu ändern, anzupassen, zu vervielfältigen, abgeleitete Werke daraus zu erstellen, diese zu veröffentlichen und/oder zu übermitteln, und zwar jeweils in allen Formaten und auf allen Plattformen, ob bereits bekannt oder erst später entwickelt;

Weiter gewähren Sie uns und unseren verbundenen Unternehmen, Vertretern, Dienstleistern, Partnern und anderen verbundenen Dritten eine gebührenfreie Lizenz zur Nutzung Ihres Nutzernamens, Ihres Bildes, Ihrer Stimme und Ihres Abbildes, um Sie als Quelle Ihrer Nutzerinhalte zu identifizieren.

Um Zweifel zu vermeiden, sei Folgendes klargestellt: Die in den vorangehenden Absätzen dieser Ziffer gewährten Rechte umfassen insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung von Tonaufnahmen (sowie zur Erstellung mechanischer Vervielfältigungen der in solchen Tonaufnahmen enthaltenen musikalischen Werke)…, jeweils auf gebührenfreier Grundlage. Dies bedeutet, dass Sie uns das Recht gewähren, Ihre Nutzerinhalte zu verwenden, ohne zur Zahlung von Lizenzgebühren an Sie oder Dritte verpflichtet zu sein. Zu diesen Dritten gehören insbesondere der Urheberrechtsinhaber der Tonaufnahme (z.B. ein Musiklabel), der Urheberrechtsinhaber des Musikwerks (z.B. ein Musikverlag), eine Organisation für Aufführungsrechte (z. B. ASCAP, BMI, SESAC usw.) (eine „Verwertungsgesellschaft“), eine Verwertungsgesellschaft für Tonaufnahmen (z. B. SoundExchange), Gewerkschaften oder Gilden sowie Techniker, Produzenten oder andere Beteiligte, die (wissentlich oder anderweitig) an der Erstellung von Nutzerinhalten beteiligt gewesen sein können.


FeedBeat

FeedBeat verbindet Menschen. Live und Interaktiv. FeedBeat verwertet Deine Werke nicht. Nutzerdaten werden nicht dauerhaft gespeichert und nicht weitergegeben. Nach der Veranstaltung erhältst Du auf Wunsch einen Mitschnitt zur eigenen Verwertung. Danach löschen wir ihn.

Alternativen sind da. Mach den Unterschied.

Live ist live!